Die überarbeitete und aktualisierte 7. Auflage ist auf den neuesten Stand gebracht worden und enthält alle Änderungen, die sich seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2020 ergeben haben.
Dabei wurde die Kommentierung durchgehend überarbeitet und in weiten Teilen neu gefasst, um insbesondere den Entwicklungen in den letzten Jahren seit Erscheinen der Vorauflage gerecht zu werden. Hierzu gehören:
A. VII: Erhebliche Erweiterung und Aktualisierung der Kommentierung zum Bau einer Eisenbahn (Planfeststellung),
§ 1: Erweiterung der Kommentierung zu umfassenden Umbauten ,
§ 2: Erhebliche Erweiterung der Kommentierung zu Fragen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb,
§ 28: Erhebliche Erweiterung und Aktualisierung der Kommentierung zur Fahrzeugausrüstung, insbesondere durch die fortschreitende Implementierung des Zugsteuerungs- und Zugsicherungssystems European Train Control System (ETCS),
§§ 47ff. : Erhebliche Erweiterung der Kommentierung zu den Anforderungen an Betriebsbeamte , insbesondere im Hinblick auf deren Tauglichkeit,
Anpassungen bei den in Kapitel A. IX zitierten Unfallverhütungsvorschriften und
umfangreiche Anpassungen und Ergänzungen aufgrund neuer/aktueller Rechtsprechung.
Weiterhin berücksichtigt wurden Neuerungen, die auf die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Einfluss haben:
Inkrafttreten bzw. Änderungen von Paragraphen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (insbesondere §§ 18, 22b, 24 ff. AEG), mit Auswirkungen auf die Kommentierung (insbesondere zu § 17 EBO) und Erweiterung der Übersicht in Kapitel A. I. ,
Einführung der aktuellen Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) durch das EBA in der Fassung gültig ab 1. Januar 2023,
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr,
Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (KStrStG) vom 8. August 2020 zur erweiterten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts,
Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020, insbesondere zur Abgrenzung von Unterhaltung und Änderung der Betriebsanlagen einer Eisenbahn und
Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts vom 9. Juni 2021, insbesondere zur Definition des Begriffs der Eisenbahnanlagen .










Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.